[lo:go:pae:di:] - Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?
Üblicherweise werden logopädische Behandlungen vom
- Kinderarzt
- HNO-Arzt / Phoniater
- Kieferorthopäden oder Zahnarzt
- Neurologen oder (Kinder- und Jugend-) Psychiater
- Allgemeinmediziner
Der untersuchende Arzt kann die medizinische Notwendigkeit feststellen und eine Heilmittelverordnung für die Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ausstellen.
Hausbesuche sind bei einer medizinisch-therapeutischen Indikation möglich.
Logopädische Leistungen sind bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei. Danach kann im Bedarfsfall eine Befreiung beantragt werden.
Für Privatpatient:innen gilt eine gesonderte Honorarvereinbarung.
Es besteht die Möglichkeit unsere logopädischen Leistungen als Selbstzahler:in zu nutzen. Das Honorar entspricht den Sätzen für Privatpatient:innen. Bei Interesse erfragen Sie die Kosten bitte beim Praxisteam.