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Praxis Pberg
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[lo:go:pae:di:] - Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?

Üblicherweise werden logopädische Behandlungen vom

  • Kinderarzt
  • HNO-Arzt / Phoniater
  • Kieferorthopäden oder Zahnarzt
  • Neurologen oder (Kinder- und Jugend-) Psychiater
  • Allgemeinmediziner
verordnet.

Der untersuchende Arzt kann die medizinische Notwendigkeit feststellen und eine Heilmittelverordnung für die Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ausstellen.

Hausbesuche sind bei einer medizinisch-therapeutischen Indikation möglich.
Logopädische Leistungen sind bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei. Danach kann im Bedarfsfall eine Befreiung beantragt werden.
Für Privatpatient:innen gilt eine gesonderte Honorarvereinbarung.

Es besteht die Möglichkeit unsere logopädischen Leistungen als Selbstzahler:in zu nutzen. Das Honorar entspricht den Sätzen für Privatpatient:innen. Bei Interesse erfragen Sie die Kosten bitte beim Praxisteam.